Stimmverbot eines Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei getrennter Abstimmung über Entlastung eines weiteren Co-Geschäftsführers
Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 446 Heft 9 v. 15.11.2013
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt auch bei der Abstimmung über die Entlastung eines Mitgeschäftsführers einem Stimmverbot.Das gilt auch, wenn die Abstimmungen über die Entlastungen getrennt erfolgen.