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Verschmelzung des Gruppenträgers auf seinen Gesellschafter Unternehmensgruppe bleibt bestehen

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 364 Heft 7 v. 10.9.2013

UFS 25.04.2013, GZ RV/0088-W/12 ua*)*)Vgl dazu auch Krafft, Upstream-Verschmelzung des Gruppenträgers auf eine gruppenfremde Körperschaft-Auflösung der Gruppe?, UFS 2013, 241 ff.

Ausgangssachverhalt

"Die [Bw-GmbH] erwarb […] mit Kaufvertrag [aus] 2009 90% der Anteile an der [Bw-AG] wobei das wirtschaftliche Eigentum im [Jahr] 2010 (Tag des "Closing") auf die Käuferin überging. Die [Bw-AG] war seit 2005 Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe […]. Sowohl der Gruppenträger als auch die Gruppenmitglieder hatten und haben das Kalenderjahr als Bilanzstichtag.

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