UFS 25.04.2013, GZ RV/0088-W/12 ua*)
Ausgangssachverhalt
"Die [Bw-GmbH] erwarb […] mit Kaufvertrag [aus] 2009 90% der Anteile an der [Bw-AG] wobei das wirtschaftliche Eigentum im [Jahr] 2010 (Tag des "Closing") auf die Käuferin überging. Die [Bw-AG] war seit 2005 Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe […]. Sowohl der Gruppenträger als auch die Gruppenmitglieder hatten und haben das Kalenderjahr als Bilanzstichtag.