Im Rahmen dieses Aufsatzes soll der Versuch unternommen werden, die in der österreichischen Lehre und Rsp zwar begründete und weiterentwickelte,1) aufgrund ihrer Vielseitigkeit jedoch keineswegs abschließend geregelte Rechtsfigur2) des faktischen Geschäftsführers mit ihren Tatbestandsmerkmalen einer näheren Konkretisierung zu unterziehen. Die kritische Auseinandersetzung mit diesem gesetzlich nicht geregelten Begriff3) soll insbesondere Aufschlüsse darüber bieten, ob diese Rechtsfigur auch durch die Ausübung des Weisungsrechts der Gesellschafter verwirklicht werden kann. Die Charakterisierung erfolgt aus Gesellschafterperspektive, diese Ausführungen sind jedoch sinngemäß auch auf Nichtgesellschafter4) als faktische Geschäftsführer anwendbar.