Bereits die in § 30 EStG idF vor 1. StabG 2012 (BGBl I 2012/22) geregelte Spekulationssteuer zählte nicht zu den Sondermassekosten.Personen-Subjektsteuern, wie die ESt oder die KSt, sind grundsätzlich der allgemeinen Masse zuzurechnen, weil sie auch nach den allgemeinen Einkommensverhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen zu bezahlen sind und dabei zahlreiche auf die gesamte Masse bezughabende Momente Bedeutung haben.