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Aktuell

AktuellChristian FeltlGeS 2013, 274 Heft 5 v. 10.6.2013

• Ausländische Privatstiftungen: Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes (StiftEG)

Mit BGBl I 2013/62, ausgegeben am 17. 4. 2013, wird eine Änderung des StiftEG (BGBl I 85/2008 idF BGBl I 112/2012) herbeigeführt: Ab 1. 1. 2014 soll die Erfüllung der Transparenzkriterien für die Bekämpfung der internationalen Geldwäsche (wie Begünstigtenmeldung und Firmenbucheintragung) auch bei ausländischen Stiftungen als Kriterium für die Höhe der Eingangsbesteuerung gelten. Demnach kommt der erhöhte Steuersatz von 25 % bei ausländischen Stiftungen zur Anwendung, wenn die Stiftung keiner gesetzlichen Verpflichtung unterliegt, die nicht in der Stiftungsurkunde genannten Begünstigten mitzuteilen, oder wenn die Stiftung nicht in das Firmenbuch oder ein vergleichbares ausländisches öffentliches Register eingetragen ist.

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