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VwGH: Zurechnung der Einkünfte aus Aufsichtsrats- oder Stiftungsvorstandtätigkeit an die natürliche Person

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 266 Heft 5 v. 10.6.2013

Nur natürliche Personen können als Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstand einer Privatstiftung bestellt werden. Diese Einkünfte sind jedenfalls der natürlichen Person steuerlich zuzurechnen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Vergütung nach der zugrunde liegenden Vereinbarung an eine Kapitalgesellschaft ausbezahlt oder weitergeleitet wird.

§§ 2, 22 Z 2 EStG

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