Eine verdeckte Ausschüttung aus einer einer Privatstiftung gehörenden GmbH an eine durch die Privatstiftung begünstigte Person ist als verdeckte Zuwendung an den Begünstigten zu besteuern.
§§ 27, 93 EStG
VwGH 21.02.2013, 2009/13/0257
Eine verdeckte Ausschüttung aus einer einer Privatstiftung gehörenden GmbH an eine durch die Privatstiftung begünstigte Person ist als verdeckte Zuwendung an den Begünstigten zu besteuern.
§§ 27, 93 EStG
VwGH 21.02.2013, 2009/13/0257