Die körperschaftsteuerrechtliche Abzugsfähigkeit von mit Beteiligungserwerben in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Fremdfinanzierungszinsen war in den letzten Jahren Gegenstand mehrerer gesetzlicher Änderungen. Mit diesen Änderungen eng verbunden, jedoch nur wenig diskutiert, ist die Frage der Behandlung eines sich aus der Gegenüberstellung von steuerfreien Beteiligungserträgen mit nicht abzugsfähigen Fremdfinanzierungszinsen ergebenden Zinsüberhangs im Zeitpunkt der steuerpflichtigen (§ 10 Abs 1 KStG) oder steuerbefreiten (§ 10 Abs 3 KStG) Veräußerung der Beteiligung. In dem vorliegenden Beitrag, setzen wir uns mit der Frage der rechnerischen Ermittlung des Zinsüberhangs sowie mit dessen Abzugsfähigkeit auseinander.