Das Bundesministerium für Justiz hat mit Schreiben vom 21. März 2013 (BMJ-Z10.010/0003-I 3/2013) den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das GmbHG, die IO, das NTG, das RATG und das KStG 1988 geändert werden soll, zur Begutachtung ausgesandt. Die folgenden Ausführungen nehmen dazu kritisch Stellung.