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UFS: Betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung eines Forderungsverzichts?

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2013, 157 Heft 3 v. 10.4.2013

Der UFS hat einen Forderungsverzicht einer Bank, die gleichzeitig auch Gesellschafterin war, bei der Tochtergesellschaft als betrieblich veranlasst angesehen. Der Ertrag aus dem Schuldnachlass erhöht daher die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.

§ 8 Abs 1 KStG, § 4 EStG Angefochten zu 2013/15/0124

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