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Offenlegungspflicht kapitalistischer Personengesellschaften

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 127 Heft 3 v. 10.4.2013

Auch wenn die Komplementärin schon vor Gründung der GmbH & Co KG errichtet war, zeigt die gleichzeitige Erweiterung des Geschäftszweiges der Komplementärin um denselben der neu gegründeten KG, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, die die Offenlegungspflicht nach sich zieht.

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