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Sonderprüfung bei der Privatstiftung

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 71 Heft 2 v. 10.3.2013

Soweit es um die Anspruchsvoraussetzungen für eine Sonderprüfung geht, kann bei der Privatstiftung auf die Rechtsprechung zum GmbH- und Aktienrecht zurückgegriffen werden.Dass bei unternehmerischen Entscheidungen ein erheblicher Ermessensspielraum bestehen mag, ändert nichts daran, dass eine Nachprüfung dahin, ob der hier bestehende Ermessensspielraum überschritten wurde, möglich ist.

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