Wird eine beschlossene vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages einer GmbH zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet, stellt sich die Frage, ob das Gericht nur die tatsächlich geänderten Bestimmungen oder auch die unverändert gebliebenen Bestimmungen (neuerlich) auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen hat.