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Nachweis des Bestehens einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 503 Heft 10 v. 15.12.2013

Der Nachweis der tatsächlichen Errichtung einer Zweigniederlassung wird durch das Vorhandensein räumlicher und organisatorischer Vorkehrungen erbracht, die Rückschlüsse darauf zulassen, dass tatsächlich eine Betriebsstätte geschaffen wird, die einen fortlaufenden und weitgehend verselbständigten Geschäftsbetrieb ermöglichen.

§ 12 UGB

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