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Terminfindung für Generalversammlung - Rücksicht auf bekannte Verhinderung eines Gesellschafters

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 307 Heft 6 v. 10.7.2012

Die Generalversammlung darf nicht zu einem Zeitpunkt angesetzt werden, an dem bekanntermaßen Gesellschafter nicht anwesend sein werden.

§§ 38, 41 GmbHG

OGH 19.04.2012, 6 Ob 60/12k

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