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Gerichtliche Abberufung des Stiftungsvorstandes sofort wirksam

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 142 Heft 3 v. 10.4.2012

Gerichtliche Abberufungen von Vorstandsmitgliedern einer Privatstiftung wirken sofort. Ein allfällig beigefügter Ausspruch über die sofortige Wirksamkeit hat nur verdeutlichende, nicht aber konstitutive Funktion.

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