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Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Geschäftsführer - Gesellschafterbeschluss

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 129 Heft 3 v. 10.4.2012

Das Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG bezieht sich auf Ersatzansprüche, die der Gesellschaft aus der Gründung oder aus der Geschäftsführung gegen den Geschäftsführer zustehen. Sie müssen aus pflichtwidrigen Handlungen oder Unterlassungen aus geschäftsführender Tätigkeit resultieren.

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