vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sind nachrangige Investments gegen bedingt gewährte Zinsen Schuldverschreibungen oder Genussrechte gemäß § 226 Abs 3 AktG?

Gesellschaftsrecht AbhandlungenHeinz KrejciGeS 2012, 75 Heft 2 v. 10.3.2012

Im Zuge einer Verschmelzung sind den "Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten" "gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten" (§ 226 Abs 3 AktG). Diese Regelung erfasst keineswegs alle Arten von Schuldverschreibungen und Genussrechten. Der folgende Beitrag erörtert bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!