Das BMF wertete den Einstieg eines Gesellschafters (= GmbH) durch Kapitalerhöhung und ohne Leistung eines Agios (oder anderer Ausgleichsmaßnahmen) als Begünstigung der anderen Gesellschafter, die dem einsteigenden Gesellschafter nahe stehen. So muss eine verdeckte Ausschüttung besteuert werden, was nachfolgend zu einer verdeckten Einlage führt.
§ 8 KStG, § 27 EStG