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Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011

Gesellschaftsrecht AbhandlungenGerald MoserGeS 2011, 419 Heft 9 v. 10.11.2011

Im GesRÄG 20111)1)Vgl BGBl I 2011/53. erfolgte die Zusammenführung von zwei ursprünglich getrennten Gesetzesprojekten, nämlich dem Umgründungs-Vereinfachungsgesetz2)2)Kurz UmVerG. und dem Namensaktien-Umstellungsgesetz3)3)Kurz NamUG., die im Begutachtungsentwurf noch getrennt publiziert wurden. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wurde einerseits großteils den Vorgaben diverser gesellschaftsrechtlicher EU-Richtlinien Rechnung getragen.4)4)Vgl Richtlinie 2009/109/EG sowie Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABl. Nr. L 259 vom 2.10.2009. Diese betreffen Umgründungen (im Wesentlichen Verschmelzungen und Spaltungen) sowie Maßnahmen des Gläubigerschutzes. Andererseits ist es Ziel, eine erhöhte Transparenz der Aktionärsstruktur bei Aktiengesellschaften umzusetzen.5)5)Aufgrund der FATF (Financial Action Task Force)-Prüfergebnisse wurde die Publizität der Aktionärsstruktur als verbesserungswürdig eingestuft wurde (Stichwort Verhinderung von Geldwäsche). Zu diesem Zweck sollen alle Gesellschaften, mit Ausnahme börsennotierter, zur Ausgabe von bzw zur Umwandlung in Namensaktien verpflichtet werden.

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