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Vereinfachte Verschmelzung bei Aufnahme durch den Alleingesellschafter - Antrag der übernehmenden Gesellschaft

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGeS 2011, 402 Heft 8 v. 10.10.2011

Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 - GesRÄG 2011, BGBl I 53/2011, wurde ua das Aktiengesetz (AktG) und das GmbH-Gesetz (GmbHG) in den Verschmelzungsbestimmungen geändert. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist bei der Verschmelzung einer 100%-Tochter auf ihre Muttergesellschaft (Up-stream) auch die Zustimmung der Generalversammlung der übertragenden Gesellschaft nicht mehr erforderlich. In einem bestimmten Fall hat das Firmenbuch die Verschmelzung erst nach Ablauf einer Monatsfrist einzutragen.

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