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Offene Gesellschaft: Gerichtliche Bestellung von Liquidatoren

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 401 Heft 8 v. 10.10.2011

Die vom Gericht bestellten Liquidatoren können an Stelle der vorhanden oder neben sie treten.Das Gericht kann auch einen gesellschaftsfremden Liquidator alleine bestellen.Eine einstweilige Verfügung, mit der Liquidation der Gesellschaft innezuhalten, ist zulässig.

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