Vorsitz in der Generalversammlung:
Die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung erfolgt mangels anderweitiger Festlegung im Gesellschaftsvertrag mit einfacher Mehrheit.Vorsitz in der Generalversammlung:
Die Wahl des Vorsitzenden der Generalversammlung erfolgt mangels anderweitiger Festlegung im Gesellschaftsvertrag mit einfacher Mehrheit.