Die Frage, wie eine unionsrechtlich korrekte Besteuerung von Portfoliodividenden auszusehen hat, hat sowohl Wissenschaft als auch Praxis in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt. Mit Urteil vom 10. Februar 2011 in der Rs Haribo und Salinen hat der EuGH nunmehr weitgehend Klarheit geschaffen. Die österreichischen Regelungen sind danach zwar zum Teil mit dem Unionsrecht vereinbar, zum Teil sind jedoch Änderungen erforderlich. Die Reaktion des österreichischen Gesetzgebers hat nicht lange auf sich warten lassen. Der Begutachtungsentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2011 sieht bereits in Teilbereichen eine Anpassung der österreichischen Rechtslage vor. Im folgenden Beitrag soll nicht nur die Entscheidung des EuGH analysiert werden, sondern auch untersucht werden, ob die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zur Herstellung einer unionskonformen Rechtslage ausreichend sind.