Sonderaktien eines Mitgliedsstaates oder anderer öffentlichen Einrichtungen, die
von einer sonst geltenden Stimmrechtsbegrenzung von 5% befreien,ein Vetorecht in Bezug auf bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung einräumen sowieSonderaktien eines Mitgliedsstaates oder anderer öffentlichen Einrichtungen, die
von einer sonst geltenden Stimmrechtsbegrenzung von 5% befreien,ein Vetorecht in Bezug auf bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung einräumen sowie