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Irrtümlich zum Firmenbuch eingereichte Unterlagen: Keine Löschung aus der Urkundensammlung

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 73 Heft 2 v. 10.3.2011

Eine - auch teilweise - Vernichtung oder Löschung von einmal in die Urkundensammlung aufgenommenen Urkunden ist nicht vorgesehen.

OLG Wien 17.05.2010, 28 R 82/10z
§§ 12, 29 FBG

Aus den Entscheidungsgründen:1)1)Die Zwischenüberschriften sind redaktionell eingefügt (nichtamtlich).

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