Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Gebühr für Darlehens- und Kreditverträge im Gegenzug zur Einführung der Stabilitätsabgabe ("Bankenabgabe") abgeschafft. Damit soll eine Entlastung der Darlehens- und Kreditnehmer erreicht werden um die Nachfrage zu beleben. Dieser Beitrag soll die daraus resultierenden Folgen aufzeigen und beschäftigt sich dabei insbesondere mit den Auswirkungen auf die gebührenrechtliche Behandlung von Sicherungs- und Erfüllungsgeschäften zu Darlehens- und Kreditverträgen und den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Beibehaltung der Gebührenpflicht von Leasingverträgen.