Im nachstehenden Beitrag wird argumentiert, dass die rechtsformwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine AG auch dann grundsätzlich zulässig ist, wenn bei der GmbH eine Unterbilanz vorliegt. Die von einem Teil der Lehre und der Firmenbuchpraxis vertretene Gegenansicht steht insbesondere in Widerspruch zum Identitätsprinzip beim Formwechsel.