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VwGH: Anrechnungs- statt Befreiungsmethode in "Haribo und Salinen"-Altfällen

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2011, 513 Heft 10 v. 10.12.2011

In jenen Fällen, die nicht von der Beteiligungsertragsbefreiung erfasst sind, aber aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben entlastet werden müssen, sind die Dividenden körperschaftsteuerpflichtig und wird die ausländische Körperschaftsteuer angerechnet (Anrechnungsmethode).Soweit mit dem Quellenstaat kein umfassendes Amtshilfeabkommen besteht, kommt eine Entlastung für Portfoliobeteiligungen nicht zum Tragen

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