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Eintragung des Umstandes der Börsenotierung und der Internetseite einer Aktiengesellschaft

Firmenbuch-PraxisWilhelm BirnbauerGeS 2011, 505 Heft 10 v. 10.12.2011

Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 - GesRÄG 2011, BGBl I 53/2011, wurde ua das Firmenbuchgesetz (FBG), das Aktiengesetz (AktG) und das Gerichtsgebührengesetz (GGG) geändert. Seit 1. August 2011 ist der Umstand der Börsenotierung ein gesetzlicher Eintragungstatbestand nach § 5 Z 4b FBG. Die Anmeldung hat bis 31. Juli 2012 zu erfolgen. Börsenotierte Aktiengesellschaften haben bis zu diesem Zeitpunkt auch die Adresse ihrer Internetseite zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden.

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