vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung für Stammeinlagen von Mitgesellschaftern - vorherige Kaduzierung

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 501 Heft 10 v. 10.12.2011

Die vorherige Durchführung eines Kaduzierungsverfahrens als Voraussetzung einer Inanspruchnahme der übrigen Gesellschafter nach § 70 GmbHG im Fall einer Gesellschaftsinsolvenz ist dann entbehrlich, wenn der klagende Insolvenzverwalter den Nachweis führen kann, dass

die nichteingebrachte Stammeinlage beim zahlungspflichtigen Gesellschafter nicht eingebracht werden kann und

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!