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Ist die Tätigkeit als Abschlussprüfer unvereinbar mit der Tätigkeit als Umgründungsprüfer?

Gesellschaftsrecht AbhandlungenFriedrich RüfflerGeS 2011, 488 Heft 10 v. 10.12.2011

Im Umgründungsrecht ist die Bestellung einer Vielzahl von unabhängigen Prüfern vorgesehen, wie etwa Verschmelzungs-, Spaltungs-, Restvermögens- und Gründungsprüfer im Zuge einer Spaltung. Ob dazu auch der Abschlussprüfer der betreffenden Gesellschaft bestellt werden kann, wird mitunter bezweifelt. Denn er sei im Sinn des § 271 Abs 1 UGB möglicherweise befangen. Der Beitrag untersucht, ob diese Ansicht zutrifft.

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