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Verschmelzung mit Auslandsbezug und Verbot der Einlagenrückgewähr

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2010, 123 Heft 3 v. 1.5.2010

Das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 224 AktG) ist (auf Verschmelzungen) nur anzuwenden, sofern ein gewisser "Österreichbezug" besteht.

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