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Treuhändig gehaltener Geschäftsanteil - Behandlung durch Gesellschaft

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2010, 19 Heft 1 v. 1.1.2010

Die Stellung als Treugeber legitimiert nicht zur Anfechtungsklage, weil Gesellschafter ausschließlich der Treuhänder ist.Überträgt ein Treuhänder den treuhändig gehaltenen Geschäftsanteil an den Treugeber, so ist das Verfügungsgeschäft notariatsaktpflichtig.

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