Wird einer Konzerngesellschaft zur Abdeckung dringenden Kapitalbedarfs ohne schriftliche Vereinbarung ein zinsloses Darlehen gewährt und über dessen Rückführung keine Regelung getroffen, ist von verdecktem Eigenkapital auszugehen.
UFS 13.5.2009, RV/0079-L/09 § 8 Abs 2 KStG