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UFS: Erwerberhaftung bei einem Gastronomiebetrieb

SteuerrechtJohann FischerlehnerGeS 2009, 347 Heft 9 v. 1.9.2009

Als Übereignung iSd § 14 Abs 1 BAO ist bei einem Gastronomiebetrieb die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über das Lokal und die Geschäftseinrichtung als tragende Unternehmensgrundlagen anzusehen. Auf die zivilrechtliche Gestaltung dieser Übereignung kommt es nicht an.

UFS 18.11.2009, RV/2108-W/08 § 14 BAO

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