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OGH: Berater, die in einem aufrechten Vollmachtsverhältnis zu einem Begünstigten einer Privatstiftung stehen, dürfen kein Vorstandsmandat ausüben

Gesellschafts- und StiftungsrechtChristoph MagerGeS 2009, 336 Heft 9 v. 1.9.2009

Der OGH hält es im Sinne des § 15 Abs 2 und 3 PSG für unvereinbar, wenn eine Person den Begünstigten der Privatstiftung vertritt und gleichzeitig ein Vorstandsmandat bei dieser Privatstiftung innehat. Die Unvereinbarkeitsbestimmungen des § 15 Abs 2 und 3 PSG gelten somit nicht nur für den Begünstigten selbst sondern auch für dessen Vertreter, könnte doch andernfalls die Regelung des § 15 Abs 2 und 3 PSG leicht umgangen werden.

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