Gemäß § 15 Abs 2 PSG kann ein Begünstigter der Privatstiftung nicht gleichzeitig Mitglied des Stiftungsvorstandes sein. Unklar ist, ob diese Unvereinbarkeitsbestimmung auch für den Letztbegünstigten gilt.
Gemäß § 15 Abs 2 PSG kann ein Begünstigter der Privatstiftung nicht gleichzeitig Mitglied des Stiftungsvorstandes sein. Unklar ist, ob diese Unvereinbarkeitsbestimmung auch für den Letztbegünstigten gilt.