In Zeiten der wirtschaftlichen Krise erfordert der Erwerb von GmbH-Anteilen besondere rechtliche und wirtschaftliche Beratung. Die Möglichkeit, den Kaufpreis mit einer variablen Komponente zu versehen, kann sowohl für den Verkäufer als auch den Erwerber vorteilhaft sein. Ausgehend von der Abänderung einer derartigen Earn-Out-Klausel1) untersucht der vorliegende Beitrag die Zulässigkeit der nachträglichen, formlosen Änderung eines Kauf- und Abtretungsvertrages durch eine schlichte (schriftliche) Nebenabrede.