Eine mit einem GmbH-Gesellschafter anlässlich der Abtretung seines Geschäftsanteils vereinbarte Konkurrenzklausel unterliegt der Sittenwidrigkeitskontrolle des § 879 Abs 1 ABGB, sodass ein räumlich und inhaltlich besonders weitgehendes Wettbewerbsverbot nur für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren wirksam vereinbart werden kann.
OGH 2.4.2009, 8 Ob 141/08 f § 879 ABGB