Wird von einem Unternehmen mit Sitz im Inland ein Schuldscheindarlehen ausgegeben, ist dieses als Forderungswertpapier iSd § 93 Abs 3 Z 2 EStG 1988 anzusehen und unterliegt der Kapitalertragsteuerpflicht. Eines öffentlichen Angebots nach dem KMG bedarf es nicht. Kuponauszahlende Stelle kann auch eine "Nichtbank" sein.
UFS 25.8.2008, RV/0117-L/06 § 93 EStG