Der Beitrag untersucht, welcher aktuelle Handlungsbedarf bei Aktiengesellschaften durch das bevorstehende Aktienrechts-Änderungsgesetz (ARÄG)1) ausgelöst wird. Betroffen sind in erster Linie börsenotierte Gesellschaften. Der Schwerpunkt der Erörterung liegt neben den materiellen Rechtsänderungen vor allem auf den prozeduralen Fragen des Übergangs in das neue Regime.