Eine nicht ernstlich gewollte Gesellschaft (Scheingeschäft, Umgehungsgeschäft) ist einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.
UFS 24.11.2008, RV/0215-F/07 §§ 23 BAO, 23 Z 2 EStG
Kurzdarstellung des Sachverhalts:
Eine nicht ernstlich gewollte Gesellschaft (Scheingeschäft, Umgehungsgeschäft) ist einkommensteuerrechtlich unbeachtlich.
UFS 24.11.2008, RV/0215-F/07 §§ 23 BAO, 23 Z 2 EStG
Kurzdarstellung des Sachverhalts: