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Kursverluste iZm dem fremdfinanzierten Erwerb einer Kapitalbeteiligung sind bei der GmbH steuerlich abzugsfähig!

SteuerrechtGeS 2009, 402 Heft 10 v. 1.10.2009

Durch dieses VwGH-Erkenntnis ist die von der Finanzverwaltung in Rz 1204 KStR 2001 vertretene Rechtsansicht, wonach nur "Zinsen im engeren Sinn" - nicht jedoch Kursverluste bei Fremdwährungskrediten - iZm der Fremdfinanzierung des Erwerbes von zum Betriebsvermögen zählenden Kapitalbeteiligungen iSd § 10 KStG 1988 steuerlich abzugsfähig sind, nicht mehr haltbar.

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