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Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz: eine Zwischenbilanz

Gesellschafts- und StiftungsrechtAlexander Egger, Uwe Rautner*)*)UnivDoz DrDr Alexander Egger ist bei Binder Grösswang Rechtsanwälte tätig und gehört dem Europa-Institut der WU Wien an. Mag Uwe Rautner, LL.M. (LSE), ist Rechtsanwalt bei Binder Grösswang.GeS 2009, 382 Heft 10 v. 1.10.2009

Am 25. August 2009 trat das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG), BGBl I 78/2009, in Kraft. Kurz danach folgten die Durchführungsbestimmungen, dh die Richtlinien des BMF. Seither sind einige Monate vergangen - Zeit, Bilanz zu ziehen. Eine Bestandaufnahme der ersten Monate zeigt, dass von den möglichen Instrumenten nicht in großem Umfang Gebrauch gemacht wird. Das betrifft sowohl die Anzahl der genehmigten Maßnahmen als auch die Summe der damit übernommenen Haftungen.

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