Am 1. November 2008 ist in Deutschland das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es, die Rechtsform der GmbH für den deutschen Mittelstand attraktiver zu machen, die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu erleichtern bzw zu beschleunigen und so den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Astrid Krüger gibt in ihrem Beitrag einen Überblick über die beschlossenen Änderungen. Jürgen Zouplna und Christoph Wildmoser beschäftigen sich mit der Frage, ob bei der Wiederbestellung von Organmitgliedern in rechnungshofkontrollierten Unternehmen zwingend ein Ausschreibungsverfahren stattzufinden hat. Zu guter Letzt besprechen Alexander Schopper und Ingo Kapsch eine aktuelle Entscheidung des OGH zu "Golden Handshake"-Vereinbarungen mit ausscheidenden Vorstandsmitgliedern.