Im Rahmen der erfolgreichen Bemühungen der Regierung(en) dieses Jahrzehnts, den österreichischen Kapitalmarkt zu internationalisieren, war es auch erforderlich, die Bestimmungen über die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates neu festzulegen bzw anzupassen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbesondere der Corporate Governance Kodex und die mit dem Gesellschaftsänderungsgesetz 2005 (GesRÄG 2005) eingeführte und mit dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) zuletzt adaptierte Norm zum Prüfungsausschuss gemäß § 92 Abs 4a AktG.