Im Erkenntnis vom 17.4.2008 kommt der VwGH zu dem Schluss, dass die steuerliche Benachteiligung von Dividenden aus Portfoliobeteiligungen an ausländischen Gesellschaften gegenüber Inlandsdividenden eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit iSd Art 56 Abs 1 EG darstellt. Nach Ansicht des VwGH ergibt sich als Rechtsfolge dieser Gemeinschaftsrechtswidrigkeit, dass für Portfoliodividenden von Gesellschaften mit Sitz in der EU die Anrechnungsmethode zur Anwendung gelangt.