Am 7. 11. 2006 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche Erbschaftsteuerrecht für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen1). Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des vorliegenden Reformentwurfs.