Das österreichische Steuerrecht sieht ein duales System bei der Besteuerung von Dividenden, die von Körperschaften gehalten werden, vor. Inländische Dividenden sind ohne weitere Voraussetzungen steuerbefreit (somit ab der ersten Aktie und ab dem ersten Tag). Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaft können jedoch nur dann steuerfrei sein, wenn die Beteiligung für mindestens ein Jahr gehalten wird und die Beteiligung mindestens 10% beträgt. In einem aktuellen Erkenntnis beschäftigte sich der VwGH, ob die Besteuerung von Dividenden aus Beteiligungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Dieser Beitrag soll die vom VwGH gewählte Lösung darstellen und würdigen.